Eine E-Mail, kostenlos, bestätigt innerhalb von 10 Tagen.
Diese Seite erklärt, wie Sie die bei der inseeq UG (haftungsbeschränkt) gespeicherten Daten löschen lassen, einschließlich aller Daten aus den Google-, Meta-, LinkedIn- und HubSpot-Konten, die unsere Kunden mit der inseeq-Plattform verbinden, und aller über unsere Meta-Anwendung „inseeq“ (App-ID 2292823214825475) abgerufenen Daten.
Die Kurzfassung: eine E-Mail an legal@inseeq.com mit dem Betreff Löschantrag. Alles Weitere unten ist Detail; die vollständigen Regeln stehen in Abschnitt 3.7 unserer Datenschutzerklärung.
Senden Sie eine E-Mail an legal@inseeq.com mit dem Betreff Löschantrag.
Damit wir die richtigen Datensätze finden, nennen Sie uns bitte:
Auf Ihren Antrag hin löschen wir:
Verschlüsselte Datenbank-Backups laufen automatisch innerhalb weniger Tage nach einer Löschung aus, und wir stellen gelöschte Datensätze nie aus ihnen wieder her.
Um inseeq den Zugriff zu entziehen, brauchen Sie uns nicht. Für Meta öffnen Sie in der Meta Business Suite Unternehmenseinstellungen → Integrationen → Verbundene Apps, wählen inseeq aus und entfernen die App. Für Google, LinkedIn, HubSpot und KI-Assistenten finden Sie die Schritte in Abschnitt 3.6 unserer Datenschutzerklärung. Der Zugriff endet sofort.
Der Widerruf verhindert jeden weiteren Abruf, löscht aber für sich genommen keine zuvor abgerufenen Daten. Wenn Sie auch diese gelöscht haben möchten, senden Sie die oben beschriebene E-Mail.
Endet ein Kundenmandat, löschen wir die Daten des Kunden auch ohne Antrag: LinkedIn-Werbedaten und Zugangsdaten innerhalb von 10 Tagen, Daten aus anderen Plattformen innerhalb von 30 Tagen.
Gelangen Ihre personenbezogenen Daten aus dem verbundenen Konto eines Kunden zu uns, zum Beispiel als Kontakt im CRM eines Kunden, ist dieser Kunde Verantwortlicher für Ihre Daten. inseeq verarbeitet sie ausschließlich in seinem Auftrag.
Sie können sich dennoch an uns wenden. Schreiben Sie an legal@inseeq.com. Wir nennen Ihnen den verantwortlichen Kunden und leiten Ihre Anfrage an ihn weiter, damit Sie ihn nicht selbst suchen müssen.
In wenigen Fällen verpflichtet uns das Gesetz, bestimmte Unterlagen auch nach einem Löschantrag aufzubewahren. Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen müssen nach § 257 HGB und § 147 AO zehn Jahre aufbewahrt werden. Soweit das greift, schränken wir die Verarbeitung dieser Unterlagen ein, statt sie zu löschen. Sie werden dann ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht vorgehalten und für nichts anderes verwendet.
Wir nennen Ihnen immer konkret, welche Unterlagen das betrifft und warum, statt einen Antrag pauschal abzulehnen.
Die Löschung ist eines von mehreren Rechten, die Ihnen die DSGVO gibt. Sie können außerdem Auskunft, Berichtigung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit verlangen oder der Verarbeitung widersprechen. Unsere Datenschutzerklärung führt diese Rechte vollständig auf, einschließlich Ihres Beschwerderechts bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.